
TRINKGELD & BARGELD
Das Terminal fragt zuerst. Bargeld fragt gar nicht.
15 oder 20 Prozent? Bei Bargeld entscheidest du, bevor dich jemand fragt. Ein kleiner Unterschied. Mit großer Wirkung fürs Personal.

STEUERFRAGE
Ist Trinkgeld bei Kartenzahlung steuerpflichtig?
Nein. Trinkgeld ist in Deutschland nach § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz steuer- und sozialversicherungsfrei, unabhängig davon, ob es bar oder mit Karte gegeben wird. Voraussetzung: Es fließt freiwillig, zusätzlich zum Rechnungsbetrag und persönlich für die Servicekraft.
Der verbreitete Gedanke, Kartentrinkgeld sei steuerpflichtig, stimmt also nicht. Der Unterschied zwischen Schein und Terminal liegt nicht im Steuerrecht. Er liegt im Weg, den das Geld nimmt, bevor es ankommt.
DER WEG DES GELDES
Der kurze Weg und der lange Weg
Der kurze Weg ist dreißig Zentimeter lang: von deiner Hand in ihre. Ein Fünfer auf dem Tisch gehört der Servicekraft in dem Moment, in dem du aufstehst.
Der lange Weg beginnt am Terminal. Von dort läuft das Trinkgeld über den Zahlungsdienstleister zur Bank, weiter auf das Geschäftskonto, durch Kassensystem und Buchhaltung. Erst dann, je nach Betrieb täglich oder am Monatsende, kommt es bei der Mitarbeiterin an.

Unterwegs berechnen Zahlungsdienstleister häufig 1 bis 3 Prozent Gebühren, auch auf den Trinkgeldanteil. Ob der Betrieb diese Kosten trägt oder bei der Verteilung berücksichtigt, sieht der Gast an der Kasse nicht. Beim Bargeld gibt es all das nicht. Es kennt keine Zwischenstationen.
VERHALTEN AM TISCH
Die Voreinstellung
Eine dieser Stationen dreht sich am Ende des Essens zu dir: 10, 15 oder 20 Prozent, drei Felder auf dem Display, die Servicekraft hält das Gerät und wartet, der Tisch nebenan schaut kurz herüber. Das Feld für „kein Trinkgeld" liegt oft einen Tipp weiter hinten oder erfordert eine Nachfrage. Üblich waren in Deutschland 5 bis 10 Prozent. Die Vorschläge auf dem Display beginnen darüber.
Laut einer YouGov-Umfrage vom Dezember 2025 bewertet mehr als die Hälfte der Befragten solche automatischen Vorschläge als „schlecht" oder „eher schlecht"; über 20 Prozent geben deswegen weniger, nur 6 Prozent mehr. Die Höhe deines Trinkgelds war immer deine Entscheidung am Tisch. Jetzt ist sie eine Voreinstellung. Und wer sie einstellt, sitzt nicht mit am Tisch.

Der Wirtschaftswissenschaftler Sascha Hoffmann (Hochschule Fresenius) kommt zu dem Ergebnis, dass bei Kartenzahlung im Schnitt weniger Trinkgeld gegeben wird als bei Barzahlung.
SICHTBARKEIT INTERN
Der Arbeitgeber sieht mit
Es gibt noch eine Station auf dem langen Weg, die man leicht übersieht: Bei Kartentrinkgeld weiß der Wirt genau, wie viel eine Servicekraft bekommt, Betrag für Betrag, Schicht für Schicht. Bei Bargeld bleibt das zwischen Gast und Servicekraft. Diese Transparenz ist nicht neutral: Sie kann, auch unbewusst, in Lohnverhandlungen einfließen, nach dem Gedanken „bekommt ja eh genug Trinkgeld". Bargeld schützt Servicekräfte auch vor diesem stillen Abgleich.
BLICK NACH ÖSTERREICH
Was Österreich zeigt
Was am Terminal eingegeben wird, wird auch gespeichert. Österreich zeigt, was daraus folgen kann. Dort ist Trinkgeld ebenfalls steuerfrei, zählt aber, anders als in Deutschland, als sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Solange es bar floss, blieb es praktisch unsichtbar. Mit der Kartenzahlung wurde jeder Betrag dokumentiert, und auf die Dokumentation folgte die Regelung: Seit dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen für die Sozialversicherung, im Gastgewerbe zunächst 65 Euro im Monat für Kräfte mit Inkasso, 45 Euro ohne.
In Deutschland bleibt Trinkgeld vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, auch bei Kartenzahlung. Der Unterschied zu Österreich liegt nicht im Prinzip, sondern in einem Schritt: Dort war das Geld zuerst sichtbar geworden.
ZUSAMMENFASSUNG
Drei Perspektiven ein Ergebnis
FÜR GÄSTE
Eine unmittelbare Geste der Wertschätzung, ohne Umweg über Terminal oder Buchhaltung. Du entscheidest die Höhe selbst, am Tisch, nicht durch eine Voreinstellung auf dem Display. „Stimmt so" reicht.
FÜR SERVICEKRÄFTE
Kommt sofort nach der Schicht an, ohne Gebühren und ohne Verzögerung unterwegs. Bleibt zwischen Gast und Servicekraft, kein stiller Abgleich bei der nächsten Lohnverhandlung. Im Schnitt fällt es laut Studien sogar höher aus als bei Kartenzahlung.
FÜR DEN WIRT
Bar-Trinkgeld muss praktisch nicht im Kassenbuch erfasst werden, das spart Verwaltungsaufwand gegenüber den strengen Buchungsvorgaben für Kartentrinkgeld. Vor allem aber bindet direktes, vollständiges Trinkgeld Servicekräfte an den Betrieb, angesichts des Fachkräftemangels in der Gastronomie ein handfester wirtschaftlicher Vorteil.
Fairerweise: Kartenzahlung kann durch den geringeren „Schmerz des Bezahlens" höhere Rechnungsbeträge begünstigen. Das ist ein echter Vorteil, er kommt aber eher dem Gesamtumsatz des Hauses zugute als der einzelnen Servicekraft.
ZUSAMMENFASSUNG
Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland?
In Deutschland sind 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags üblich, bei sehr gutem Service auch bis zu 15 Prozent. Verpflichtend ist nichts davon: Nach § 107 der Gewerbeordnung entscheidet allein der Gast, ob, wie viel und in welcher Form er Trinkgeld gibt.
Anders als in den USA, wo Trinkgeld einen wesentlichen Teil des Einkommens ausmacht, bleibt es hierzulande eine freiwillige Anerkennung: Der Lohn muss ohne Trinkgeld stimmen, verrechnen darf der Arbeitgeber es nicht. Bei Barzahlung genügt ein „Stimmt so". Bei Kartenzahlung nennst du den gewünschten Gesamtbetrag, bevor die Servicekraft ihn eintippt. Beides ist erlaubt, beides ist steuerfrei. Nur ankommen tut es unterschiedlich schnell.
„Stimmt so." Der einfachste Satz in der deutschen Gastronomie.
Wenn du Wertschätzung zeigen willst, ist Bar oft der direktere Weg: kein Umweg über Terminal und Buchhaltung, keine Gebühr, keine Verzögerung.